DSB-Kongress mit Neuwahlen. Photo: Gemini KI
Wie der DSB auf seiner Homepage bekanntgibt, wird nun doch anstelle eines Hauptausschusses ein außerordentlicher Kongress in Frankfurt am Main angesetzt, und zwar mit folgenden Daten.
Tagungsstätte: SAALBAU Volkshaus Sossenheim, Siegener Straße 22, 65936 Frankfurt am Main
Termin für Anträge: 17.04.2026
Meldeschluss zur Teilnahme: 13.04.2026
Zugleich hat der Badische Schachverband, vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Christoph Mährlein folgenden Antrag an den außerordentlichen Bundeskongress gestellt:
„Die Mitglieder des Präsidiums gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung des DSB werden alle für den
Rest der Amtszeit bis zum nächsten ordentlichen Bundeskongress neu gewählt.“
Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Der Bundeskongress als das höchste Organ des DSB kann gemäß § 27 Abs. 2 BGB jederzeit mit einfacher Mehrheit das Präsidium (den Vorstand) abberufen, wenn die Satzung nichts Abweichendes regelt.
Die Neuwahl aller Mitglieder des Präsidiums erscheint uns erforderlich, nachdem der Rücktritt des Vizepräsidenten Finanzen Probleme in der Zusammenarbeit des Präsidiums deutlich macht, die die Arbeitsfähigkeit des DSB beeinträchtigen und sich bei der Behandlung des Antrags auf einen außerordentlichen Bundeskongress erneut zeigten. Erst nach Entgegennahme der Rechenschaftsberichte einschließlich des Berichts über die Finanzen wird sich beurteilen lassen, welche Verantwortung die einzelnen Präsidiumsmitglieder und das Präsidium insgesamt für diese Situation haben. Es ist damit nicht ausgeschlossen, einzelne Präsidiumsmitglieder erneut zu wählen, in jedem Fall erscheint aber eine erneute Legitimierung durch den Bundeskongress erforderlich, um die Arbeit sinnvoll fortzusetzen.
Es wird beantragt, die Neuwahl analog der Vorschriften über Nachwahlen für den Rest der vorgesehenen Amtszeit durchzuführen. Das erlaubt, die Arbeit des Präsidiums zunächst zu evaluieren und beim nächsten ordentlichen Bundeskongress gegebenenfalls mit längerer Vorbereitung und Kandidatenfindung die Zusammensetzung zu bestätigen. Die Neuwahl weiterer Positionen erscheint derzeit nicht erforderlich.“
Somit kommt es nun doch nach einer Art Hängepartie schon in gut 5 Wochen zur Neuwahl des Präsidiums. Die Vorgeschichte dazu wurde bereits in mehreren Beiträgen sowohl auf dieser Seite als auch bei Chessbase und bei den Perlen vom Bodensee erläutert. In Kürze: auf einem Kongress finden gemäß der Satzung Wahlen statt, auf einem Hauptausschuss nicht. Ein außerordentlicher Kongress wurde daher von den Landesverbänden im Eilverfahren beantragt.
Im jüngsten Interview mit Rechtsanwalt Thomas Weischede, dem Vorsitzenden der Emanuel Lasker Gesellschaft wurde darüber hinaus ziemlich harte Kritik am Präsidium des DSB geäußert.
Die Kernaussage von Herrn Weischede lautet hier, dass es: „im Lichte des § 31 BGB – der zwingendes Recht zum Minderheitenschutz beinhaltet – keine zwei Meinungen darüber geben kann, dass dem Antrag der neun Mitgliedsverbände umgehend zu entsprechen war. Das Schiedsgericht (des DSB) hat hier nur juristische Selbstverständlichkeiten postuliert. Wenn der Bundesrechtsberater Herr Strobl in seiner Stellungnahme zu dieser Norm kein Wort verliert, drängt sich der Verdacht eines „Gefälligkeitsgutachtens“ auf, um der Präsidentin den Verbleib im Amt zu sichern. Ein einfacher Blick in die einhellige Rechtsprechung und Kommentierung zu § 31 BGB hätte ausgereicht, um zu einem anderen Ergebnis zu gelangen.“
Rechtlich möchten wir uns lieber aus der Bewertung der Sachlage heraushalten, aber ganz pragmatisch muss man sagen, dass es überfällig war, dass nach den Irrungen und Wirrungen der vergangenen Monate nun endlich eine klare Linie zum weiteren Vorgehen gezogen wurde, und zwar „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern. Dies ist auch dringend nötig, da das Vertrauen zwischen mindestens der Hälfte der Landesverbände (neun hatten den außerordentlichen Kongress beantragt) und dem bestehenden Präsidium offensichtlich nicht mehr vorhanden ist, und die Chance auf einen Neuanfang im Deutschen Schachbund dringend wahrgenommen werden muss.
Und wie stehen die Aussichten zur erfolgreichen Abwahl des Präsidiums? Nach allem was man hört, ist die Sache so gut wie beschlossen! Zu viel Kritik an der Amtsführung hat sich angestaut, und die Behandlung des „Eilantrags der Landesverbände“ hat nicht gerade zur Entspannung der Lage beigetragen.
Es gibt nur ein kleines Problem dabei: wer kandidiert denn nun gegen das bestehende Präsidium? Bisher hat ja niemand seine Kandidatur verkündet! Und da das Präsidium aus vier Personen besteht,
- dem Präsidenten oder der Präsidentin
- dem oder der Vizepräsidenten Finanzen
- dem oder der Vizepräsidenten Sport
- dem oder der Vizepräsidenten für Verbandsentwicklung
muss ein Team von vier Personen gefunden werden, dass das Vertrauen der Mehrheit der Landesverbände genießt. Bisher sind keine Namen bekannt, und es gab auch keine öffentliche Verlautbarungen. Gemäß vorliegender Gerüchte soll sich aber der bisherige Vizepräsident Finanzen, Alexander von Gleich zu einer Kandidatur bereiterklärt haben, und ist dabei, ein „Oppositionsteam“ zusammenzustellen.
Zum Abschluss mag man sich als Freund des Verbands noch die Frage stellen, wann denn der Deutsche Schachbund endlich wieder zur Ruhe kommt. Der Fall Krause / Fenner weckt noch ungute Erinnerungen an Krisenzeiten, und nun köchelt die nächste unversöhnliche Krise hoch. Wie kann es sein, dass nach nur drei Jahren erneut Feuer auf dem Dach ist?
Wir meinen dazu: in jedem Fall steht der Verband dank der Arbeit des jetzigen Präsidiums deutlich besser da als vor rund drei Jahren! Eine Geringschätzung dieser Leistung sollte auf jeden Fall vermieden werden! Dies ist ein Aspekt, der uns bei der Sache bisher zu kurz kommt. Und was auch nicht gut ist, wenn alle paar Jahre das Präsidium wechselt. Wir würden uns wünschen, dass künftig mit ruhiger Hand agiert wird.
Ich bin da nicht so negativ, die Herren müssen liefern. Wir haben eine tolle Situation im Schach, Kandidatenturnier, GM Keymer gewinnt Grenke, Schachgipfel in Dresden, DSAM läuft toll, zentrale Bundesligarunden. Da MUSS einfach jeder der Deligierten klar einstehen, das er für das Schach kandidiert, das unser wunderschöner Sport noch mehr Anhänger bekommt und die bekloppten Ränkeschmiedereien nichts, aber auch gar nichts hier verloren haben.
Der Vizepräsident Professor Dr. Jürgen Klüners und der Vizepräsident Verbandsentwicklung Yannik Kiesel haben sich nichts zu schulden kommen lassen, eine Wiederwahl wäre eine sehr gute Alternative, außer es stehen noch bessere Kandidaten zur Verfügung.
Ich hoffe, alle haben das Gebot der Stunde verstanden, bitte dient alle dem Schach, dann wird alles schnell wieder gut!
Ob der Antrag in der hier wiedergegebenen Fassung rechtlich einwandfrei formuliert ist?
„Neuwahlen“ kennt die DSB-Satzung nicht, sondern lediglich eine „Nachwahl“ bei „vorzeitigem Ausscheiden“, das auch im Falle einer erfolgten Abberufung gegeben ist. Dieses „Ausscheiden“ muss allerdings einer „Nachwahl“ vorausgehen.
M. E. wäre es geboten gewesen, in Anlehnung an den Wortlaut von § 27 Abs. 2 BGB zu beantragen:
„Der Bundeskongress widerruft die Bestellung des gesamten Präsidiums.“
und zudem die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes „Nachwahl des Präsidiums“ zu beantragen.
Für irgendwelche Analogien sehe ich keinen Anwendungsbereich, da keine Regelungslücke vorliegt.
Ich weiß schon, weshalb ich mich aus der rechtlichen Diskussion raushalte
Ich halte die Einberufung des außerordentlichen Bundeskongresses („Berlin, 07. April 2026“) in dieser Form für rechtswidrig, da die Einladung keine Tagesordnung enthält.
§ 17 Abs. 1 Satz 3 der DSB-Satzung bestimmmt:
„Zum Bundeskongress ist schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen bei gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.“
Das gilt gleichermaßen für einen ordentlichen wie für einen außerordentlichen Bundeskongress.