Juli 12, 2025

7 thoughts on “Rechtslage zum Geschlechtseintrag / Keine Bindungswirkung im Sport!

  1. In der Erklärung des Deutschen Schachbundes vom 24. Juni wird schon nicht erläutert, warum der Grund, aus dem biologische Männer nicht an Frauenwettbewerben teilnehmen dürfen, im Moment des Wechsel des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister entfallen sollte. Hier hätte man eine inhaltliche Erörterung erwarten können.

    Stattdessen beschränkt sich der DSB auf formale, nicht überzeugende Aspekte. „Bunt und inklusiv“ mögen politische Schlagworte sein, zur Rechtfertigung einer Aufweichung von Zulassungskriterien für zulassungsbeschränkte Wettbewerbe taugen diese Worte nicht. „Die Vorschläge decken sich nicht mit gültigen Regularien – und passen auch insgesamt nicht zum Schachsport, bei dem Männer und Frauen gleichberechtigt starten dürfen.“ Die Vorschläge der Frauenkommission stehen durchaus nicht im Widerspruch zum SBGG, wie im Artikel dargelegt, und von einer „Gleichberechtigung“ von Männern und Frauen kann bei der Teilnahme an Frauenwettbewerben gerade nicht die Rede sein. Die weiteren Ausführungen „Außerdem ist die deutsche Gesetzeslage klar: Seit 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetzt in Kraft.“ und „Das Gleichstellungsgesetz gilt natürlich auch für Sportverbände.“ würde ich nun nicht gerade als „Schutzbehauptung“ bezeichnen, man sollte auch Frau Lauterbach das Recht auf Irrtum zugestehen. Die Ausführungen sind aber jedenfalls nicht dazu geeignet, den Standpunkt des DSB zu stützen.

    1. Hallo Herr Sommer, vielen Dank für Ihren Kommentar. Tatsächlich habe auch ich erst heute die Aussage des Bundesfamilienministeriums zum Thema auf der Homepage entdeckt, und das ist nur EIN Punkt in einer langen Liste. Sie haben völlig recht, die Aussage des DSB kann auch in Unkenntnis der Rechtslage erfolgt sein, und man muss hier nichts Böses unterstellen. Jetzt aber ist es bekannt und kann nicht mehr ignoriert werden! Und da das ein wichtiges Thema für den Sport darstellt, sollte an schon davon ausgehen, dass die Verantwortlichen sich im ersten Schritt genau mit der Rechtslage beschäftigen. Es bleibt auf jeden Fall spannend, den weiteren Fortgang zu beobachten.

  2. Ergänzend haben wir zum Thema noch die KI Perplexity befragt, die folgende Atwort gegeben hat:

    Im neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde ausdrücklich geregelt, dass die Änderung des Geschlechtseintrags keine automatische Wirkung auf den Sportbereich hat. Die Bewertung sportlicher Leistungen und die Teilnahme an Sportwettbewerben können unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden. Das betrifft sowohl den Schul- als auch den Vereins- und Wettkampfsport.

    : Der Gesetzgeber wollte die Autonomie der Sportverbände und -vereine respektieren. Sportorganisationen haben traditionell das Recht, eigenständig über Zulassungsregeln und Teilnahmebedingungen zu entscheiden. Das gilt insbesondere für die Einteilung in Männer- und Frauenwettbewerbe.

    Komplexität von Fairness im Sport: Im Sport gibt es eine intensive Debatte über Fairness und Chancengleichheit, insbesondere im Hinblick auf körperliche Voraussetzungen wie Muskelmasse, Hormonspiegel oder Körpergröße. Diese Aspekte lassen sich nicht allein durch den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abbilden. Viele Sportarten sehen daher eigene Regelungen vor, etwa zu Testosteronwerten oder medizinischen Voraussetzungen56.

    Schutz von Wettbewerben und Inklusion: Die Ausnahme soll einen Ausgleich schaffen zwischen dem Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und dem Bedürfnis nach fairen Wettbewerbsbedingungen. Sie ermöglicht es Sportverbänden, sowohl Inklusion zu fördern als auch sportartspezifische Schutzmechanismen für den Wettbewerb zu erhalten.

    Vermeidung von Missbrauchsdebatten: In der öffentlichen Diskussion wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags gezielt zur Teilnahme an bestimmten Wettbewerben genutzt werden könnte. Die gesetzliche Regelung soll solchen Missbrauchsszenarien vorbeugen, ohne die Rechte trans*, inter* und nicht-binärer Personen grundsätzlich einzuschränken.

    Sportverbände entscheiden selbst: Nach wie vor liegt es in der Verantwortung der Sportverbände und Vereine, eigene Regelungen zu treffen. Das SBGG gibt ihnen die Möglichkeit, individuelle und sportartspezifische Lösungen zu finden, ohne durch den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister gebunden zu sein.

    : Auch im Schulsport können die Bundesländer eigene Regelungen zur Bewertung sportlicher Leistungen treffen, unabhängig vom Eintrag im Personenstandsregister.

    Die Ausnahme im SBGG für den Sportbereich wurde geschaffen, um die Eigenständigkeit des Sports zu wahren, Fairness im Wettbewerb zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte auf Selbstbestimmung zu respektieren. Die Regelung ist ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen und sportlichen Interessen und reagiert auf die Komplexität der Thematik im Sportumfeld.

  3. Aktuelle Ergänzung: Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1086864

    Auswirkungen der Transgenderpolitik auf den Sport / Meldung vom 11.06.2025

    Berlin: (hib/MIS) Die AfD-Fraktion interessiert sich für „negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen Wettbewerben“. In ihrer Kleinen Anfrage (21/398) wollen die Fragesteller unter anderem von der Bundesregierung wissen, welche Sportverbände sich dazu bekannt haben, das Spielrecht auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) umzustellen. In diesem Zusammenhang verweisen die Fragesteller in der Anfrage auf die Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zwar betone man dort hinsichtlich des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, dass das SBGG die Autonomie des Sports nicht antaste. Weiter heiße es: „Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.“ Dennoch scheine, so die Fragesteller, das beschlossene SBGG erhebliche Auswirkungen auf die Regelungspraxis der Sportverbände zu haben.

    So heiße es beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): „Der Fußball setzt seinen Kurs, das Spielrecht für Transgender- und intergeschlechtliche Personen zu liberalisieren, weiter fort.“ So sollen mit dem Saisonbeginn 2025/2026 die Bestimmungen für das Spielrecht von Trans- und intergeschlechtlichen Personen nicht mehr dem Transsexuellengesetz, sondern dem Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Bereits 2022 habe der DFB eine Neuregelung im Amateurfußball beschlossen, wonach Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vornehmen, künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein Männerteam erhalten sollen.

    In diesem Zusammenhang fragen die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung, welche Sportverbände Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vollzogen haben, erlauben, selbst zu entscheiden, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein Männerteam erhalten – und ob es auch Fälle gebe, bei denen Männer nach einer Geschlechtsumwandlung im Frauensport aktiv gewesen seien.

  4. Hier noch eine Ergänzung aus der Internetrecherche: Quelle: https://rp-online.de/politik/deutschland/selbstbestimmungsgesetz-soll-evaluiert-werden-doch-es-gibt-kritik_aid-129236713

    Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgelegt, dass dieses Gesetz bis Ende Juli 2026 evaluiert werden soll. Diese Evaluation war im Gesetz verankert und soll überprüfen, ob es europa- und verfassungsrechtlich die Selbstbestimmung stärkt. Im Vertrag wird jedoch festgehalten, dass diese Evaluation mit einem „besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“ stattfinden soll. Was die genauen Bedenken der Regierung sind, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Nachfrage unserer Redaktion nicht erklärt.

  5. Und hier die letzte Ergänzung aus der Internetrecherche:

    „Das Gesetz nimmt niemandem etwas weg“

    Ampel-Vertreter verteidigten das Gesetz gegen die massive Kritik aus konservativen und rechten Kreisen. „Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt niemandem etwas weg, es beseitigt Unrecht“, resümierte Anke Hennig (SPD) am Freitag im Bundestag. Denselben ersten Teilsatz sagte auch Sven Lehmann, er fügte hinzu: „Aber es macht das Leben für eine kleine Minderheit würdevoller und leichter.“ Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte am Freitag: „Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zu Lasten anderer gehen.“

    Ob es künftig Versuche von cis Männern geben wird, das Gesetz auszunutzen, um von Frauenquoten zu profitieren oder in Schutzräume einzudringen, wird sich zeigen. Expert:innen halten dies aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern für unwahrscheinlich. „Weltweit haben 13 Länder ein Selbstbestimmungsgesetz bereits seit längerem und gute Erfahrungen damit gemacht, Argentinien sogar seit über zehn Jahren. Ängste und Befürchtungen des Missbrauches, die bisweilen vorgebracht werden, sind dort nicht eingetreten“, hatte Grünen-Politiker Lehmann auf LTO-Anfrage im August gesagt. Auch BVT-Sprecher:in Hümpfner hatte darauf hingewiesen.

    Die FDP hatte innerhalb der Ampel-Koalition am stärksten mit sich gerungen. Mit am Ende nur zwei Enthaltungen stimmte die Fraktion am Freitag aber überwiegend für das Gesetz. Versöhnliche Worte fand Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr in der Debatte: „Ich habe noch nie daran gezweifelt, eine Frau zu sein, und es fällt mir schwer nachzuvollziehen, wie es in Menschen aussieht, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen.“ Sie könne mit „woke-Kultur überhaupt nichts anfangen“ und wenn sie gendern müsste, „fiele mir die Zunge ab“. Dennoch sei das Selbstbestimmungsgesetz richtig – „weil Menschen unterschiedlich sind“. Das Leid von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen müsse man berücksichtigen, auch wenn man es nicht selbst nachfühlen könne. „Wer bin ich, dass ich dem Lebensglück dieser Menschen entgegenstehe?“

    Kommentar dazu: so so „Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt niemandem etwas weg, es beseitigt Unrecht“, resümierte Anke Hennig (SPD) am Freitag im Bundestag.“ Und hat es nicht auf der Deutschen Jugendmeisterschaft einer Spielerin den ersten Platz weggenommen?

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