18.11.2025

2 Gedanken zu “„Wir sehen keinen zwingenden Änderungsbedarf in unseren Regelungen zu Transgender.“ Die DSJ im Interview mit Nora Heidemann

  1. Ich verstehe die Aussagen von Herrn Paulus so, dass es separate Frauenturniere aus vielen Gründen gibt, eine biologisch begründete unterschiedliche Leistungsfähigkeit gehört allerdings seiner Meinung nach nicht dazu. Diese nicht völlig fernliegende These (die immerhin durch die Statistik eher gestützt als negiert wird) überhaupt untersuchen zu wollen lehnt er mit wolkigen „historischen Gründen“ ab. Er führt nicht näher aus, was er damit meint. Mich überzeugt diese Argumentation überhaupt nicht, ich halte sie für reine Ideologie im Sinne: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“ Meine Lehre aus der Geschichte wäre es, dass man Dinge hinterfragen und untersuchen muss, um sich gemeinsam der Wahrheit möglichst weit anzunähern.
    Wenn es Frauenturniere nur Gründen gibt, die nichts mit biologischen Faktoren zu tun haben, dann sollte man konsequenterweise darauf verzichten diese „Meisterschaften“ zu nennen und sie sollten auch nicht im Rahmen deutscher Meisterschaften ausgetragen werden, denn das suggeriert dann eine Gleichwertigkeit mit der offenen Klasse, die es in dem Fall nicht gibt.

    1. Ich möchte noch hinzufügen, dass es gut ist, dass es den Großmeister und ehemaligen Leistungssportreferenten Hertneck gibt, der mit seinen Beiträgen auf dem Schachkicker (seiner eigenen Seite übrigens) immer wieder darauf hingewiesen hat, dass das Thema aus Gründen der sportlichen Fairness geregelt werden sollte. Gerade im Leistungssport ein ganz wichtiges Thema!

      Natürlich muss man auch abweichende Meinungen akzeptieren, keine Frage! Wenn diese dann aber völlig einseitig dazu führen, dass das sportliche Problem der Teilnahme von biologischen Männern an Frauenturnieren ignoriert wird, dann ist allen Seiten nicht gedient!

      Hinzu kommt noch, dass selbst das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage ganz klar festhält: „Das SBGG tastet die Autonomie des Sports nicht an. Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.“ Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332. Insofern kann man hier bei den Ausführungen der DSJ nur den Kopf schütteln!

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