Symbolbild Urheberrecht im Schach. Gemini KI
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob es im Schach ein Urheberrecht auf Partien gibt. Wir haben die KI Perplexity um eine Zusammenfassung gebeten.
Der IGE‑Blogbeitrag „Schach und Urheberrecht – eine verlorene Partie?“ zeigt, dass das Schachspiel als solches sowie einzelne Partien keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und im Kern dem Gemeingut zuzuordnen sind.
Kernthese des Beitrags
Der Autor führt aus, dass Schach zwar seit Jahrhunderten Kunst und Kultur prägt und oft als besonders „kunstnahes“ Spiel beschrieben wird, dass dies aber nicht automatisch bedeutet, das Spiel oder konkrete Partien seien urheberrechtlich schützbar. Vielmehr betont der Beitrag, dass Schachregeln, Zugfolgen und Partieverläufe typischerweise keine „Werke der Literatur und Kunst“ im Sinne des Urheberrechts sind, weil ihnen der erforderliche individuelle, schöpferische Ausdruck fehlt.
Was kann trotzdem geschützt sein?
Der Beitrag grenzt klar ab: Nicht die Partie selbst, sondern der spezifische Ausdruck um Schach kann urheberrechtlich geschützt sein, etwa:
- Schachbücher, Eröffnungsanalysen, Lehrwerke und Kommentare,
- Videos, Artikel oder Lehrmaterialien, die eine Partie erläutern oder didaktisch aufbereiten.
Auch Schach‑Software und –Apps können urheberrechtlich geschützt sein, sofern der Code oder die Gestaltung einen individuellen Charakter aufweisen.
Fazit des IGE‑Beitrags
Der Blogtitel spielt auf die These an, dass ein Versuch, Schachpartien oder das Spiel selbst über das Urheberrecht zu „einfangen“, eine verlorene Partie ist: Das Urheberrecht ist für solche Zwecke ungeeignet, und Schach bleibt – abgesehen von geschützten Begleitwerken – frei zugänglich.
Bobby Fischer wollte Geld für seine Partien, Dr. Robert Hübner war der Meinung, das eine Partie ein Akt von menschlicher Kreativität ist und deswegen den beiden Spielern gehört.
Leider haben sie ihre berechtigen Forderungen nie durchsetzen können, was ich sehr bedauere.
Natürlich wären dann Schach-Zeitungen, Schachblogs teurer, fürs Schach wäre eine gewissen Wertigkeit aber sinnvoll
Ich stelle mir gerade vor, wie der Verfasser eines Eröffnungsbuches /-videos die Erlaubnis jedes Teilnehmers einer Partie, die er zitieren möchte, einholen muss.
Hallo Gerald und Walter,
der Schach-Großmeister und Jurist (Verwaltungsrichter) Wolfgang Unzicker hatte doch auf das Gesuch von Dr. Robert Hübner ein Rechtsgutachten erstellt, in dem er feststellte , dass eine Schachpartie nicht dem Urheberrecht unterliegt. Dadurch wurde Rechtsklarheit geschaffen zumindest nach deutschem Recht.
Jolien
Sehr richtig – das Gutachten habe ich mir heute auch noch mal durchgelesen, es ist auf der Homepage vom DSB veröffentlicht.
Ich bin juristischer Laie. Aber Sport hat sich geändert, bei den Fußballprofis sind z.B. die Bildrechte immer ein wichtiger Teil des Vertrags, das war früher keine Selbstverständlichkeit.
Früher gab es die ARD-Sportschau, die hat alles übertragen, heute werden Fernsehrechte verkauft.
Ein neue, aktuelle Einschätzung fände ich interessant, diese wird es aber nicht geben, weil es keiner bezahlt.
Bild- und Übertragungsrechte sind aber etwas komplett anderes als Rechte an Zugfolgen. Der passendere Vergleich wären im Fußball Spielzüge. Außenverteidiger flankt auf Stürmer, Stürmer macht Fallrückzieher auf hängende Spitze, die schießt ins Tor. Das kann jeder (versuchen) zu kopieren, nach wie vor. Du darfst sogar ein komplettes Spiel zur Dokumentation nachbauen, ohne jegliche Rechte zu besitzen. Wie sich die Spieler bewegt haben, wie der Ball flog etc. Fernseh- und Bildrechte dagegen kann man im Schachsport auch verkaufen. Nur muss man einen Käufer dafür finden.