September 15, 2025

5 thoughts on “Last-minute-Antrag zum Hauptausschuss des DSB zur Transgenderdebatte!

  1. Offensichtlich geht es doch den Antragstellern hauptsächlich darum, dass das Thema überhaupt beraten werden kann. Dazu war es erforderlich, fristgemäß (gerade noch) rechtzeitig einen Antrag einzubringen. Wäre das nicht geschehen, hätte die Thematik auf dem Hauptausschuss überhaupt nicht erörtert werden können. Wegen dieser guten Absicht würde ich den Inhalt des Antrags nicht zu stark bekritteln.
    Zur Kritik:
    Dass die Referentin für Frauenschach – bekanntlich eine Kritikerin der Position der DSB-Präsidentin – sich nicht gerührt hat, macht staunen.
    Warum Leistungssport anders behandelt werden soll als Breitensport, erschließt ich mir nicht.
    Soll damit allen Spielklassen unterhalb der Bundesliga der Wettbewerbscharakter abgesprochen werden?

    1. Als erstes ist zu klären, ob der Antrag überhaupt rechtzeitig eingereicht wurde und welche Frist hierfür gilt (§19.3 in Verbindung mit §23.2). Denn für Anträge, die von der Bundesspielkommission vorab beraten werden müssen, gelten nicht sechs Wochen, sondern drei Monate.

      Womöglich hat auch das Präsidium aus diesem Grund keinen Antrag eingereicht, obwohl dieser groß von Matthias Wolf und der Präsidentin Ingrid Lauterbach auf der DSB-Webseite angekündigt wurde. Die Verbände Baden und Württemberg haben die drei Monatsfrist für ihren eigenen Antrag ,,Meisterschaftskontigente bei Verbandsfusionen“ explizit berücksichtigt.

    2. Hallo Max, ja das ist richtig, es ist schon mal ein guter Ansatz, dass beim DSB Bewegung in das Thema kommt. Zum Thema „Leistungssport contra Breitensport“ muss ich zurückfragen wie genau grenzt sich das eigentlich ab? Also, 1 und 2. Frauenbundesliga gehören bei mir eindeutig zum Leistungssport. Darunter gibt es ja nur noch die dritte Liga, soweit ich weiß, und die würde ich tatsächlich eher dem Breitensport zuordnen. Man kann es aber auch so, dass jeder organisierte Wettkampfsport zum Leistungssport zählt.

  2. Ein paar Anmerkungen:
    1. Das eigentliche Problem an Antrag 2a ist doch, dass er bei einer Speicherung des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtes umsetzbar ist – das allerdings verstößt gegen § 13 SBGG.
    2. Ein Vergleich mit Regelungen anderer Sportverbände ist m.E. nur sinnvoll, wenn die körperlichen Voraussetzung vergleichbar sind. Für den Schachsport ist es somit völlig irrelevant, wie die Regelungen zu Transmenschen in körperbetonten Sportarten wie Boxen und Leichtathletik sind, interessant ist vielmehr die Frage, wie es etwa andere Denksportverbände oder auch olympische Verbände mit minimalen körperlichen Anforderungen (wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung und der Deutsche Golf Verband) handhaben. Wenn diese den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister als geeignetes Kriterium ansehen, sehe ich keine Rechtfertigung, im Schach davon abzuweichen.
    3. Eine dringende Leseempfehlung, da a) der Text anscheinend der allgemeinen Aufmerksamkeit entgangen ist und b) nicht nur über Transmenschen diskutiert wird, sondern mit Annemarie Meier eine direkt Betroffene in einer ausgesprochen sachlichen und differenzierten Stellungnahme zu Wort kommt:
    https://www.schachbund.de/news/redet-miteinander-oder-transfrauen-im-schach.html

    1. Hallo Holger, danke für deinen Kommentar. Allerdings bin ich hier gleich mehrfach unterschiedlicher Meinung.

      zu 1. Nein, Antrag 2a verstößt nicht gegen §13 SBBG, du meinst das Offenbarungsverbot? Nun, die Schachwelt ist klein, und im Schach weiß man doch, ob jemand früher Junge oder Mädchen war, da braucht man ja bloß die Gegner zu fragen. Eine Ausnahme gilt vielleicht beim Zuzug aus dem Ausland oder wenn jemand ganz neu im Schach ist. Aber da ja gerade im Sport die Öffnungsklausel im SBBG geschaffen wurde, folgt natürlich konkludent daraus, dass auch das frühere Geschlecht ermittelt werden darf. Der Sinn der Vorschrift besteht darin, dass jemand nicht verächtlich gemacht wird, nicht aber darin, dass die Identität verheimlicht wird, wenn es nötig ist, sie zu ermitteln.

      zu 2. Lies bitte noch mal den Artikel https://schachkicker.de/wie-erklaert-sich-der-unterschiedliche-zugang-von-frauen-und-maennern-zum-schach/, und melde dich danach wieder. Wenn dir das zu theoretisch ist, dann studiere noch mal den weltweiten Elo-Unterschied zwischen Frauen und Männern (ungefähr 250 Punkte im Schnitt), und melde dich dann wieder. Gerade der Schachsport sollte hier ein Zeichen setzen, an dem sich Andere orientieren können, wir brauchen hier nicht auf die Entscheidungen Anderer zu warten.

      zu 3. Diesen larmoyanten Text von Tischbierek habe ich in der Tat gelesen, abgesehen davon dass er überlang war, fand ich ihn völlig einseitig, und damit nicht repräsentativ. Der Sportverband muss nach der Logik der Sache so an das Thema so herangehen, dass die Fairness des Wettbewerbs gesichert bleibt. Wozu werden denn Frauenturniere ins Leben gerufen? Dafür das biologische Männer teilnehmen dürfen? Sicherlich nicht! Dabei können nicht alle Einzelinteressen (die es durchaus auch gibt!) berücksichtigt werden.

      Abschließend muss ich noch einmal sagen, dass ausgerechnet die Lösung, die ich befürworten würde, nämlich Nachweis des Geschlechts durch einen genetischen Bluttest in dem Antrag fehlt.

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