Symbolbild Schachbund Bild: Gemini KI
Nun also doch: entgegen der Empfehlung des Bundesrechtsberaters und der Entscheidung des Präsidiums wird es einen außerordentlichen Bundeskongress geben, womöglich schon im Mai. Das hat das Schiedsgericht des Deutschen Schachbunds im Eilverfahren entschieden.
Geklagt hatten gegen den DSB, vertreten durch seine Präsidentin Ingrid Lauterbach neun (!) von 22 Mitgliedsverbänden:
- Der Berliner Schachverband, mit seinem Präsidenten Paul Meyer-Dunker,
- der Badische Schachverband mit Präsident Dr. Christoph Mährlein,
- der Deutschen Fernschachbund mit Präsident Manfred Scheiba,
- der Hamburger Schachverband, vertreten durch den Vorsitzenden Klaus-Jürgen Herlan,
- der Schachverband Schleswig-Holstein, mit Präsident Dirk Martens,
- der Bayerische Schachbund mit Präsident Ingo Thorn,
- für den Niedersächsischen Schachverband Präsident Michael S. Langer ,
- für den Thüringer Schachbund Präsident Daniel Meitzner und
- für den Landesschachbundes Brandenburg Präsident Michael Fuhr.
Das Schiedsgericht unter dem Vorsitzen von Norbert Sprotte (Beisitzer waren Dennis Bastian und Michael Busse) hat den Beschluss im schriftlichen Verfahren (Eilverfahren) herbeigeführt. Der Kernsatz des Urteils lautet:
„Der DSB wird verpflichtet, unverzüglich und unter Beachtung der in § 17 II 2 der Satzung bestimmten Fristen einen außerordentlichen Bundeskongress einzuberufen.“
Faktisch bedeute dies laut Schiedsgericht, dass die für den 16. Mai 2026 einberufene Tagung des Hauptausschusses als außerordentlicher Bundeskongress durchgeführt werden könne. Zitat: „Um dies sicherzustellen, wird das Präsidium von diesen Fristen nur insoweit Gebrauch machen, wie sachliche Gründe es erfordern. So kann die Einberufungsfrist auf das nach den Umständen erforderliche Minimum verkürzt werden; für die Durchführungsfrist sind die nach § 19 Abs. 2 S. 3 der Satzung verkürzten Antragsfristen zu berücksichtigen.“
Diese Entscheidung erhöht natürlich den Druck auf die Opposition erheblich, zeitnah ein schlagkräftiges Team aufzustellen, das gegen das jetzige Präsidium kandidiert.
Persönlich meinen wir dazu, dass es besser gewesen wäre, die Sache zwischen Präsidium und Landesverbände einvernehmlich zu regeln, und nicht auf die Spitze zu treiben, indem das Schiedsgericht bemüht wird. Aber hier prallten offensichtlich gegensätzliche Meinungen aufeinander.
Schachkicker-Leser wussten vorher, dass es so kommen könnte, siehe die Kommentare zum Beitrag „Kein außerordentlicher Kongress des DSB im Mai!“ von G. Hertneck vom 05.03.2026.
Bei aller Kritik, die Präsidentin Lauterbach mit ihrem Wirken auf sich gezogen haben mag, bleibt doch das Verdienst, ein schwieriges Amt in schweren Zeiten auf sich genommen zu haben. War es wirklich unabdingbar, ihr die Leitung des Schachgipfels in Dresden auf diese Weise zu entziehen?! – „Man muss doch auch gönnen können.“
Jetzt hat auch Chessbase die Nachricht gemeldet: https://de.chessbase.com/post/schiedsgericht-verpflichtet-schachbund-baldmoeglichst-zu-ausserordentlichem-kongress
Die Vorgeschichte liest man übrigens komprimiert unter: https://de.chessbase.com/post/dsb-praesidentin-laesst-antrag-auf-ausserordentlichen-bundeskongress-zurueckweisen