Symbolbild Gemini KI.
Das Ehrenamt im Deutschen Schachbund krankt schon lange daran, dass die Aufwände unentgeltlich geleistet werden.
Zu unserer großen Überraschung beantragt nun der Seniorenreferent des DSB auf dem Hauptausschuss in Braunschweig eine jährliche Ehrenamtspauschale für die ehrenamtlich Tätigen – ein Vorstoß der angesichts der vielen unbezahlten ehrenamtlichen Stunden mehr als nachvollziehbar und aus unserer Sicht auch überfällig ist.
Antrag
Der Hauptausschuss des Deutschen Schachbundes e. V. möge beschließen:
1. Für die ehrenamtliche Tätigkeit der in Anlage 1 aufgeführten Referenten und
Beauftragten des Deutschen Schachbundes wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 eine Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG eingeführt.
2. Die Ehrenamtspauschale wird funktionsbezogen gewährt und dient der pauschalen
Anerkennung des mit der jeweiligen Verbandsfunktion verbundenen ehrenamtlichen
Engagements.
3. Die Höhe der Ehrenamtspauschale richtet sich nach dem Umfang, der Dauer und der
Verantwortung der jeweiligen Funktion.
Höhe
Die jährliche Ehrenamtspauschale beträgt:
- Referenten bis zu 960,00 €
- Dauerhaft bestellte Beauftragte bis zu 720,00 €
- Zeitlich oder sachlich begrenzte Beauftragte bis zu 480,00 €
- Punktuell tätige Beauftragte bis zu 240,00 €
Die Gewährung und Auszahlung setzen voraus, dass die jeweiligen gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Die maximale Ehrenamtspauschale entspricht dem jeweils geltenden steuerlichen Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG. Sollte der gesetzliche Freibetrag künftig geändert werden, ist die vorstehende Staffelung durch einen entsprechenden Beschluss des zuständigen DSB-Organs anzupassen.
Begründung
Die ehrenamtliche Arbeit der Referenten und Beauftragten bildet eine wesentliche
Grundlage für die fachliche, sportliche und organisatorische Arbeit des Deutschen
Schachbundes.
Mit der Ehrenamtspauschale soll dieses Engagement:
• einheitlich,
• transparent,
• nachvollziehbar und
• funktionsbezogen
anerkannt werden.
Die Staffelung berücksichtigt unterschiedliche Aufgaben- und Verantwortungsumfänge.
Referenten übernehmen regelmäßig fachlich und organisatorisch umfangreiche
Verbandsaufgaben. Dauerhaft bestellte Beauftragte übernehmen eigenständige und regelmäßig wahrzunehmende Aufgabenbereiche. Zeitlich oder sachlich begrenzte Beauftragte arbeiten an definierten Projekten oder Aufgaben. Punktuell tätige Beauftragte übernehmen Aufgaben von geringerem beziehungsweise nur gelegentlichem Umfang.
Gleichzeitig wird eine klare Abgrenzung zwischen Ehrenamtspauschale, Honorar und
Aufwendungsersatz geschaffen.
Und so fort, der Antrag ist wesentlich länger, hier wird nur ein Auszug der wesentlichen Inhalte wiedergegeben.