Symbolbild Fusion BSV und WSV. Quelle Gemini KI
Bekanntlich ist schon seit Jahren geplant, dass die Landesverbände von Württemberg und Baden fusionieren möchten, jedenfalls die Mehrheit. Jedoch zieht sich der Prozess hin, und es gibt auch Widerstände. Hier eine Meldung dazu aus dem Landesverband Baden.
Nachdem beim Meinungsbild auf dem Verbandstag in Neumühl die Dreiviertelmehrheit für die Fusion nur um eine Stimme verfehlt wurde, hat sich das Präsidium beraten und nach Rücksprache mit dem Notar die Fortführung der Fusion mit dem Ziel der Zustimmung zum Fusionsvertrag am 25.04.2027 beschlossen. Voraussetzung ist, dass auch der Württembergische Schachverband auf seiner Erweiterten Präsidiumssitzung dafür grünes Licht gibt.
Erforderlich ist für die Fusion eine ¾-Mehrheit der Ja- und Neinstimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen. Diese Regel der Satzung unseres Verbandes (§ 18 Abs. 1) gilt auch für die Zustimmung nach § 103 Umwandlungsgesetz, die hier die Mehrheit vorgibt und auf die es ankommt. Danach wären bei 68 Ja- und Neinstimmen des Meinungsbildes 51 Stimmen für die ¾-Mehrheit erforderlich gewesen. Das Präsidium ist nach verschiedenen Gesprächen und Beratungen überzeugt, dass die ¾-Mehrheit am 25.04. zu Stande kommt.
Das Präsidium musste bei seiner Beratung auch juristische Überlegungen anstellen. Weder genügt die ⅔-Mehrheit aus § 23 der Satzung, noch ist die qualifizierte ¾-Mehrheit aus § 24 erforderlich. Um dieses Ergebnis vorsorglich – je nach Abstimmungsergebnis – gegenüber den Registergerichten abzusichern, wird das Präsidium in Abstimmung mit dem Notar dazu ein externes Rechtsgutachten einholen. Da im Schachbezirk Karlsruhe nach dem Meinungsbild beim dortigen Bezirkstag mit einer qualifizierten Mehrheit für die Fusion nicht zu rechnen ist, wird das Präsidium den Schachbezirk Karlsruhe nicht in den Fusionsvertrag einbeziehen. Die Vereine des Bezirks bleiben als Mitglieder des Badischen Schachverbandes aber über den Verband Teil des neuen Verbandes.
Das Präsidium hat aus der Diskussion auf dem Verbandstag noch wichtige Anregungen und Bedenken mitgenommen. Auch wenn die Spielordnung nicht zwingender Bestandteil der Fusionsunterlagen ist, wird nach Absprache mit den Vertretern Württembergs den berechtigten Bedenken verschiedener Delegierter Rechnung getragen, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zum Festspielen in höheren Mannschaften.
Es war richtig und wichtig, auf dem Verbandstag ein Meinungsbild einzuholen und dies auch geheim abstimmen zu lassen, obwohl das gar nicht erforderlich war (§ 18 Abs. 2 S. 1 der Satzung). Ein klareres Ergebnis wäre schöner gewesen, aber es wurde auch deutlich, dass die breite Mehrheit den Weg des Präsidiums auch in geheimer Abstimmung mitträgt. Es wäre daher nicht richtig gewesen, bei absehbarer Dreiviertelmehrheit den Prozess an dieser Stelle zu beenden. Den Gegnern der Fusion bleibt es unbenommen, weiterhin bei der Ablehnung zu bleiben. Das Präsidium ruft aber gerade sie auf, sich konstruktiv auf die weiteren Schritte einzulassen und den neuen Verband zu einem Erfolg zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Christoph Mährlein
Präsident des badischen Schachverbands