23.08.2026

3 Gedanken zu „Kongresse ohne Protokoll – Satzungsverstoß des DSB?

  1. Lieber Gerald,

    ich möchte als Leiter der drei von Dir angesprochenen Versammlungen kurz Stellung nehmen. Zutreffend weist Du auf § 12 der DSB-Satzung hin. Die Bestimmung wurde in Paderborn übrigens geändert, aber in der Sache gilt für Kongresse und Hauptausschüsse des DSB weiterhin die Zwei-Monats-Frist. Das ist angesichts des Abstimmungsbedarfs zwischen Protokollführer, Präsidenten und Versammlungsleiter weniger, als es auf den ersten Blick erscheint, wenn man bedenkt, dass Ehrenamtler beteiligt und Urlaubszeiten betroffen sind.

    Was in Deinem Artikel übersehen wird, ist der Umstand, dass es auf die Übersendung an die „Mitglieder des jeweiligen Gremiums“ ankommt. Das sind für den Kongress und den Hauptausschuss die Mitglieder des DSB, also die Landesverbände, sonstige Mitgliedsorganisationen und Ehrenmitglieder. Ob und wann ein Protokoll auf der DSB-Homepage erscheint, ist zwar eine wünschenswerte Serviceleistung, aber für die satzungsmäßigen Fristen nicht relevant.

    Dennoch ist es richtig, dass für den Bundeskongress in Paderborn (Protokollführung: Dr. Anja Gering) und für den außerordentlichen Bundeskongress in Frankfurt (Protokollführung: Carsten Schmidt) die Frist um eine bzw. wenige Wochen gerissen, während für den Hauptausschuss in Hofgeismar (Protokollführung: Susanne Mainka) die Frist gewahrt wurde. Die Protokolle liegen jedenfalls mittlerweile alle vor und ich gehe – ohne dies abschließend entscheiden zu müssen – nicht davon aus, dass die Nichteinhaltung der Zweimonatsfrist zur Unwirksamkeit der Wahlen und der getroffenen Beschlüsse führt.

    Viele Grüße

    Klaus

    PS: Da die KI § 416 ZPO zitiert: Privaturkunden haben bezüglich ihres Inhalts gerade keine Beweiskraft (das machen Referendare und offenbar auch die KI immer wieder falsch).

    1. Lieber Klaus, vielen Dank für deinen Kommentar, der Licht in die Sache bringt, was mir auch wichtig ist. Allerdings darf man sich als Schachinteressierter und der Schachöffentlichkeit Verpflichteter durchaus die Frage stellen, wieso das Protokoll dann auch 3 Monate nach Ende der Versammlung noch nicht öffentlich einsehbar ist. Im übrigen steht ja im Bericht: „Wir vermuten, dass dies für die beiden letzten Sitzungen nicht passiert ist…“ denn es war ja für den Außenstehenden nicht ersichtlich, dass die Protokolle der letzten beiden Versammlungen bereits existieren. Hier erweckt der DSB leider de Eindruck, dass ihm nicht mehr daran gelegen ist, Protokolle zeitnah zu veröffentlichen. In Reaktion auf deinen Kommentar habe ich das Ausrufezeichen in der Überschrift durch ein Fragezeichen ersetzt, und zugleich noch einen Absatz eingefügt, mit Auszügen aus deiner Stellungnahmen. Ich denke, damit können jetzt alle zufrieden sein, wenn das Protokoll der Versammlung von Frankfurt zeitnah veröffentlicht wird.

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