Für die nicht sehr zahlreichen, aber dafür umso engagierteren Schachhistoriker ein kleines Schmankerl aus der Vergangenheit: Ein (durchsuchbarer) Scan der NRW Turnierordnung aus den 80er Jahren, einer Zeit wo Partien eine Grundbedenkzeit von 2,5 Stunden für 50 Züge plus 1 Stunden für jede weiteren 20 Züge pro Spieler hatten. Bei einer 150 Züge Seeschlange war man also schon bei 12,5 Stunden Spielzeit pro Partie. Ob es das wirklich mal gegeben hat? Zeitzeugen vor! Es gab zudem Hängepartien und ausschließlich analoge Uhren mit Fallblättchen. Zitat aus Punkt 31: „Bei groben Mängeln des Fallblättchens (z.B. fällt 2 Minuten vor Voll) ist der Minutenzeiger maßgebend“. Es war eine andere Zeit. Viel Spaß beim stöbern!
Link: Turnierordnung NRW 1986
Bei vollständiger Ausschöpfung der Bedenkzeit wären wir bei einer 150-zügigen Partie sogar bei 15 Stunden Spielzeit…
Tatsächlich meldet Hans-Joachim Hecht in seinem Abschlussbericht zur 1. Bundesliga 1989/90: „Gegen den Abstieg wurde mit „Guiness“-verdächtiger Ausdauer gekämpft. Nach nahezu 16stündiger reiner Spielzeit (160 Züge) konnte Marc Weber am Montag, 23. April um 1.45 Uhr seinen Bamberger Gegner besiegen und sicherte damit dem Heidelberger SK den Klassenerhalt.“
Der Beitrag inspiriert mich, in meinem Schachaktenordner zu stöbern, wo Artikel und Material aus den 70er und 80er Jahren abgelegt ist.