Symbolbild Gerichtsprozess. KI Grok
In folgendem Beitrag beziehen wir uns auf eine aktuelle Nachricht der Perlen vom Bodensee.
Der ehemalige langjährige Organisator der Deutscher Schachbund-Amateurmeisterschaft, Dr. Dirk Jordan, steht seit Jahren im Zentrum eines umfangreichen Straf- und Zivilverfahrens.
Hintergrund
- Am 3. Juni 2018 trennte sich der Deutsche Schachbund von Dr. Jordan, nachdem sich Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben hatten.
- Insbesondere geht es um Hotelprovisionen, die Dr. Jordan im Rahmen der Übernachtungen bei der DSAM mit Hotels verhandelte, wobei strittig ist ob dies in Abstimmung oder mit Wissen des Schachverbands geschah.
- Der Schachbund schätzt, dass über einen Zeitraum von 17 Jahren „mehrere hunderttausend Euro“ an Hotelzahlungen über Jordans Vereine abgeflossen sind – zu Lasten der Beitragszahler.
- Wegen Verjährung konzentriert sich das Verfahren auf Zahlungen ab etwa 2014/15 – aktuell geht es um Es geht um knapp 120.000 Euro (die Summe, die die Justiz von Jordans und deren Verein hat einziehen lassen).
Aktueller Stand
- Dr. Jordan wurde in seiner Funktion als Inhaber oder Vorsitzender seiner Vereine Ran ans Brett e.V. und 64 Felder e.V. bereits zwei Mal gerichtlich verurteilt:
- Im April 2023 wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
- Im Februar 2025 zusammen mit seiner Frau wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen: 200 Tagessätze zu je 50 Euro.
- Gegen beide Urteile hat Dr. Jordan Berufung eingelegt. Nun läuft in Dresden das Berufungsverfahren – mit drei anberaumten Verhandlungstagen
- Nach aktuellem Stand soll das strafrechtliche Verfahren spätestens zum 1. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Ausblick
- Nach Abschluss des Strafverfahrens kann das zivilrechtliche Verfahren des DSB gegen Dr. Jordan und seine Vereine vor dem Landgericht Dresden wieder weitergehen.
- Der DSB hatte zwischenzeitlich darüber nachgedacht, eine außergerichtliche Einigung anzustreben – hat sich aber für die gerichtliche Option entschieden.
- Ein Richter stellte dem Verband massive Versäumnisse in der Aufsicht und Kontrolle fest – die als mildernder Umstand für Jordan gewertet wurden.
Unsere Wertung des Vorgangs
Es ist geradezu unglaublich, wie langsam in Deutschland die Mühlen der Justiz mahlen. Die causa Jordan hat sich zu einer unendlichen Geschichte entwickelt, die für beide Seiten höchst belastend ist. Es wäre aus unserer Sicht von Anfang an besser gewesen, die Angelegenheit durch einen Vergleich zu regeln. Dass der Deutsche Schachbund (also in dem Fall die maßgeblichen Entscheidungsträger) nichts davon wusste, dass Provisionen zwischen Dr. Jordan und den Hotels geflossen sind, erscheint uns höchst unwahrscheinlich. Und dass ein Organisator nicht für „Luft und Liebe“ jahrelang eine Turnierserie organisiert, dürfte jedem logisch denkendem Menschen klar sein. Wie sollten denn dann die zahlreichen Helfer bezahlt werden, oder wurden diese Kosten direkt vom Verband getragen? Darüber hinaus ist es seit Jahrzehnten ein etabliertes Modell von schachlichen Großveranstaltungen, dass der Turnierveranstalter von den Turnierhotels eine solche Provision erhält, um seine Kosten zu decken. Es mag sein, dass der Vorgang juristisch angreifbar ist, aber moralisch ist der Schachbund hier unserer Ansicht nach auf dem Holzweg. Fraglich ist im übrigen, ob nach so langer Zeit über eine Zivilklage noch Geld beim Angeklagten zu holen ist.
In den Social Media findet man oft verächtliche Kritik für Dr. Jordan. Wissen viele nicht, was er für das Schach getan hat? Ich kopiere einen kleinen Auszug aus dem Internet ein:
„Seit den 1990igern widmet er sich der Organisation und Durchführung von Schachveranstaltungen. Seither hat er über 350 nationale und internationale Schachturniere und -veranstaltungen federführend und erfolgreich durchgeführt, dazu gehören mit der Senioren Mannschafts-Europameisterschaft, der Deutsche Amateurmeisterschaft und dem Deutschland Cup von ihm „erfundene“ Events. Als besonderes Highlight seiner Karriere bezeichnet er die „Schacholympiade 2008“ in Dresden, für die er als Chairman des „Organizing Committees“ zuständig war.“
Hinzu kommen noch Veranstaltungen im Bereich des Behinderten-Schach.
Was haben seine Kritiker fürs Schach getan? Würden sie ohne Bezahlung etwas tun?
Offensichtlich war bei vielen Teilnehmern seiner Turniere bekannt, dass er Provisionen erhielt; wohl niemand nahm an, er könne das alles für Gotteslohn tun. Der „Schachfreund von der Straße“ war also offenbar viel klüger als die Spitzen des Deutschen Schachbundes!? Niemand im Präsidium hat etwas gewusst / gehört?
Hätten die DSB-Funktionäre, wenn sie selbst tätig geworden wären, überhaupt Provisionen erhalten? Die Hotels bieten die nicht auf dem silbernen Tablett an, es muss ausgehandelt werden und Dr.Jordan hat mit 12% sicher mehr erreicht als die biederen Funktionäre es gekonnt hätten. Die Hotels hätten dann einfach den entsprechenden Preis verlangt; er wäre bei nichtgezahlten Provisionen nicht niedriger geworden. Die Spieler hatten also keinen Nachteil – und der DSB hat ja vor einigen Jahren gezeigt, wie toll er mit Geld umgehen kann, s. die Fast-Pleite. Vielleicht wird sich am Ende auch zeigen, dass der DSB mit der Weigerung eines Vergleichs Geld weggeworfen hat.
Der Laie macht sich kaum eine Vorstellung, wieviel Arbeit in der Orga und Leitung einer Großveranstaltung steckt. Würde das von einer Agentur übernommen, gäbe es jedesmal eine gesalzene Rechnung.
Der DSB hat sich wieder einmal gegenüber jemandem, der viel fürs Schach getan hat, schäbig verhalten. Funktionäre erhalten nach jahrelanger bestenfalls unauffälliger Tätigkeit eine Ehrennadel, jemand der so viel getan hat wie Dr. Jordan einen Tritt. Ich wüsste schon, wo ich die Ehrennadeln bei der Überreichung hinstecken würde, grins!!!
Lieber Heinz, du sprichst mir aus dem Herzen, und ich bin überwiegend deiner Meinung! Es kommt eben noch dazu, dass es nicht gerade glaubhaft ist, dass der DSB nichts von den Provisionen wusste, obwohl das Turnier jahrelang durchgeführt wurde. Ich würde das als Schutzbehauptung betrachten, wobei sich diese Kritik an das alte Präsidium richtet, das die Klage eingereicht hat.
Ich hatte das bei den Perlen vor Jahren ähnlich wie du hier angemerkt und wurde von O.W. wüst beschimpft für die Position. Ich sei ein Jordan-Jünger, was absurd ist. Meine Prognose: Am Ende wird der DSB kein Geld sehen und es heißt außer Spesen nichts gewesen. Auf dem Weg dahin haben unsere Juristen im DSB den Verband erfolgreich blockiert.
Ich vermute mal, dass auch das Präsidium des DSB nicht ganz glücklich ist mit dem geerbten Rechtsstreit. Wie gesagt: das Modell, dass Provisionen für Hotelübernachtungen vom Organisator einbehalten werden, ist bei vielen Turnieren gängig. Insofern erschließt es sich mir nicht, dass hierin ein Verstoß gegen „good governance“ gesehen wird. Trotzdem ist Jordan nach wie vor in Ungnade gefallen, denn als die Deutsche Seniorenmeisterschaft nach Dresden an Jordan vergeben werden sollte, hat das Präsidium sofort interveniert und das unterbunden. Was ich verstanden habe, denn es ist ein bisschen kurios, wenn der Organisator in einem noch laufenden Rechtsstreit mit dem Verband steht.
Hat diesen Text eine KI verfasst? Hier geht doch einiges durcheinander. Schon die Überschrift „Revision von Dr. Jordan gegen den DSB wird verhandelt!“ geht fehl. Die Revision richtet sich gegen die strafrechtlichen Verurteilungen durch den Staat, mit denen der DSB nichts zu tun hat. Ein Vergleichsangebot des DSB hat die Gegenseite abgelehnt, so dass ich es nicht für gerechtfertigt halte, das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung im Zivilverfahren allein dem DSB anzulasten. Die Bezahlung der zahlreichen Helfer – in der Sache nur Aufwendungsersatz (Reisekosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand) – ist nicht durch den Organisator und von den von ihm erwirkten Provisionen erfolgt, sondern direkt durch den DSB. Moral ist bei einer juristischen Betrachtung kein guter Ratgeber, ist doch der DSB-Vorstand in der gesetzlichen (!) Pflicht, die Vermögensinteressen des DSB zu wahren. Und schließlich ist ein Mahnverfahren nach erfolgter zivilrechtlicher Verurteilung entbehrlich.
Hallo Herr Sommer, ich kann gerne all Ihre Fragen beantworten:
1. Ja die KI hat bei der Abfassung geholfen, ich habe aber nachkorrigiert, und der letzte Absatz ist komplett von mir
2. Ich dachte als juristischer Laie, dass die Revision auch den DSB betrifft, habe aber nach Ihrem Einwand die Überschrift geändert
3. Es steht nichts davon da, dass der DSB allein für die Ablehnung einer gütlichen Einigung verantwortlich ist
4. Dass die Helfer direkt vom DSB bezahlt wurden, wusste ich nicht
5. Zur Moral: ja das habe ich mal gelesen, dass der DSB als Verband die Forderung gerichtlich geltend machen musste, aber ganz ehrlich, was hat es ihm bisher gebracht? Und ist Dr. Jordan nicht auch ein Mensch, der zum Wohl des Schachs gearbeitet hat?
6. Wusste ich erneut nicht als juristischer Laie, habe den Satz rausgenommen.
Um Ihren Kommentar auf den Punkt zu bringen: wenn man 100% Insider wäre, und Volljurist, dann würden einem solche Fehlerchen natürlich nicht unterlaufen 🙂
Die Argumentation war bekannt. So hatte man das Vorgehen des Präsidiums nach meiner Erinnerung formal gerechtfertigt. Der Vorstand musste das Zivil-Verfahren einleiten, wenn er sich nicht selber straf- und haftbar machen wollte. Das ist aus meiner Sicht aber nur dann zwingend, wenn der DSB meint, er habe durchsetzbare Ansprüche. Das halte ich ohnehin für optimistisch – denn ob dem DSB ein Vermögensschaden entstanden ist (offenbar (angeblich) hatte man weder Kenntnis noch Interesse an Hotelprovisionen), dürfte eine andere Frage sein. Die Zeit wird es zeigen.
„… ist doch der DSB-Vorstand in der gesetzlichen (!) Pflicht, die Vermögensinteressen des DSB zu wahren. Und schließlich ist ein Mahnverfahren nach erfolgter zivilrechtlicher Verurteilung entbehrlich.“
Da sollte vielleicht der DSB zunächst einmal die Mittelverschwendung in seiner Organisation aufs Korn nehmen. Dazu ist er zwar nicht gesetzlich verpflichtet, aber moralisch – und wohl auch gegenüber denjenigen, die sonst zu kurz kommen: SENIOREN.
Weiterhin: Was ist mit den Leuten geschehen, die den DSB an der Rand des Ruins gebracht haben? Da ging es um größere Beträge, auch noch aus dem Vermögen des DSB, und nicht um eventuell entgangee Einkünfte. Ich bin nicht mehr so ganz auf dem Laufenden; vielleicht kann mir jemand sagen, wann die Strafverfolgung und gerichtliche Aufarbeitung dieses Kapitalvergehens erfolg!?
Hallo Heinz, nachdem der Revisionsbericht ergeben hatte, dass keine Gelder beim DSB veruntreut wurden, sich also niemand persönlich bereichert hat, hat eine der zahlreichen Versammlungen des DSB, bei der ich auch anwesend war, mehrheitlich beschlossen, die Angelegenheit rechtlich nicht weiter zu verfolgen.
Das ist natürlich sehr praktisch – aber was ist mit dem Geld geschehen? Und ist die Revision aus DSB-Kreisen erfolgt oder von einer neutralen auswärtigen Instanz? Wie hoch war eigentlich das Gehalt des Geschäftsführer in dieser Zeit und davor? „Dr.“ Fenner hätte man zumindest Gehaltsabzüge für diese Katastrophe machen müssen – und wer ist dafür verantwortlich, einen Con-Man eingestellt zu haben, ohne Prüfung die geschützten Titel Dr. und Prof. zu akzeptieren? Gab es keine rechtliche Verpflichtung, einen solchen Fall juristisch aufzuarbeiten?
Gut, Dummheit und Inkompetenz ist leider nicht strafbar, aber dann sollte man bei jemandem, der viel fürs deutsche Schach geleistet hat, auch nachsichtiger sein.
Natürlich handelt es sich hier um ein Berufungsverfahren.
In der Sache bin ich seit eh und je überzeugt, dass Dr. Dirk Jordan vielleicht nicht immer sehr geschickt agiert hat. Strafrechtlich hat er sich möglicherweise gegenüber dem Fiskus etwas zuschulden kommen lassen, nicht aber gegenüber dem DSB – und nur darauf kommt es für uns an !
Und auch was die zivilrechtlichen Herausgabeansprüche des DSB betrifft, habe ich erhebliche Zweifel. Er hatte vom DSB den Auftrag, den RAMADA-Cup zu organisieren, und nicht auch den, für die Unterbringung der Teilnehmer zu sorgen. Diese wurde auch nicht geschädigt, denn alle haben die Hotelkosten in voller und vorheriger Kenntnis ihrer Höhe gezahlt.
Hui. Schräg. Entweder mache ich etwas ehrenamtlich, dann bekomme ich maximal eine Aufwandspauschale, Fahrtkosten erstattet und z. B. bei Turnieren die Übernachtung bezahlt. Oder ich mache etwas kommerziell und kann soviel Geld verdienen, wie halt drin ist. Beides veritable Möglichkeiten. Was nicht geht: Öffentlich zu sagen, man würde ehrenamtlich arbeiten und dann hintenrum doch Geld verdienen. Und so weit hintenrum, dass man offenbar auch vergisst, Steuern auf die Einnahmen zu zahlen. Ist das wirklich so kompliziert? Das DSAM-Team (das war keine Arbeit eines einzelnen, auch wenn D. J. sicher den Löwenanteil der Arbeit geleistet hat, war das Teamarbeit) war damals nicht informiert und auch nicht amüsiert nach dem das ans Tageslicht gekommen ist.
Ob dem DSB ein Schaden entstanden ist, ist eine vollkommen andere Frage. Das glaube ich auch eher nicht, aber die Gerichte werden es entscheiden.
PS. Der Originalartikel bei Conrad wurde korrigiert, wäre gut, wenn die Korrektur hier auch übernommen wurde (Geldbetrag).
Es hätte noch einen dritten Weg gegeben, nämlich eine Absprache mit dem DSB. Dass mehrere hunderttausend Euro keine einfache Aufwandsentschädigung sind, ist ja wohl offensichtlich.
Veranstalter der Turniere war der DSB, so dass dem auch grundsätzlich die Einnahmen zustehen es sei denn, dass es andere Abmachungen gab. Das muss Dr. Jordan dann nachweisen. Das könnte auch eine stillschweigende Duldung sein. Offenbar kann er einen solchen Nachweis aber nicht erbringen, denn sonst wäre er ja nicht in erster Instanz verurteilt worden. Wenn das Gericht am 1.12. der Berufung nicht statt geben sollte, dann ist es amtlich. Dann dürfte es auch im Verfahren des DSB ganz schnell weitergehen. Der zuständige Richter wartet ja nur das Ende des Strafverfahrens ab. Wird Dr. Jordan in dem Strafverfahren verurteilt, dann dürfte er auch ganz schnell im Zivilverfahren wegen deliktischer Handlung verurteilt werden. Da muss man kein Hellseher sein.
Es sollen doch 120000 Euro des Vermögens von den Gerichten arrestiert worden sein. Sofern damit keine Geldstrafen zu zahlen sind, wären die ja für Schadensersatz verfügbar.
Der eigentliche Schaden soll einige Hunderttausend Euro betragen, von denen die Schäden bis auf 70000 Euro verjährt sein sollen. Man kann es aber auch anders sehen. Dem DSB wird ja erst mit dem Urteil im Strafverfahren bekannt, dass tatsächlich eine Straftat vorgelegen hat. Die Verjährungsfrist könnte also durchaus erst mit dem endgültigen Urteil beginnen. Das sollte dann ein Jurist beantworten.
Insofern ist mir unverständlich, warum Dr. Jordan alles auf eine Karte gesetzt und sich nicht verglichen hat. Es sprach einiges dafür, die 70000 Euro zu zahlen. Es besteht ja immerhin das Risiko, dass der DSB weitere Gelder fordern könnte.
Zu der Causa Fenner gibt es einen gewaltigen Unterschied. Da mag es um Unvermögen gegangen sein, aber es konnten keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden, grobe Fahrlässigkeit vermutlich auch nicht.
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Hallo Herr Böhm, vielen Dank für Ihre ausführlichen und fundierten Kommentare, die zur Aufklärung der Rechtslage beigetragen haben!
Zusammenfassung im Sumpf.
Die Straftaten sind nicht schlimm. Die Steuerhinterziehung wahrscheinlich eine beträchtliche Summe(verjährt), auch nicht.
Puh habe als ehehemaligerselbständiger Handwerksmeister jeden Monat meine Steuern abgeführt. Mich stört so ein geplanter Betrug auch egal in welcher Sportart. Allein die Planung (Vereinskonten)und Wille zu Betrügen ist für mich verwerflich.
Die Frage bleibt: War Herr Jordan ein Schachfunktionär und hat was für den Schachsport getan oder war es ein Geschäftsmodel der den Schachfunktionär und vielleicht anderen ein Geldsegen beschert hat.