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Das IOC hat ein neues „Programm zum Schutz der Frauenkategorie im Sport“ beschlossen, in dessen Rahmen ab den Olympischen Spielen 2028 alle Teilnehmerinnen einen verpflichtenden Gentest absolvieren müssen, um in der Frauenkategorie startberechtigt zu sein. Die alte „Transgender-Richtlinie“ wird damit nach Erfahrungen in der Praxis aufgehoben.
Kernpunkte der neuen Regelung:
- Der Test ist als einmaliges Screening vorgesehen; fällt er eindeutig aus, gilt die Athletin dauerhaft als startberechtigt, solange keine Zweifel am Ergebnis entstehen.
- Untersucht wird insbesondere das SRY‑Gen auf dem Y‑Chromosom, das üblicherweise die Entwicklung männlicher Geschlechtsmerkmale steuert; der Test kann per Wangenabstrich oder Blutabnahme erfolgen.
- Die Frauenkategorie soll künftig ausschließlich „biologischen Frauen“ vorbehalten sein, die in diesem Test als solche identifiziert werden; Transfrauen und ein Großteil intersexueller Sportlerinnen sollen damit von Frauenwettbewerben ausgeschlossen werden.
- IOC‑Präsidentin Kirsty Coventry begründet das Programm mit dem Anspruch, Fairness, Sicherheit und Integrität in Frauenwettkämpfen zu gewährleisten und beruft sich auf wissenschaftliche Grundlagen.
Reaktionen und Kritik
- Zahlreiche Menschenrechts‑ und LGBT‑Organisationen, kritisieren die Pläne als massiven Rückschritt für Gleichstellung und als Schritt, der den Frauensport „um Jahrzehnte zurückwerfen“ könne.
- Auch unter (einigen) Sportlerinnen gibt es erhebliche Vorbehalte; manche halten die Maßnahme für diskriminierend, stigmatisierend und medizinisch wie ethisch problematisch.
- Befürworter verweisen hingegen auf die jüngsten Konflikte und Streitfälle etwa in Boxen und Leichtathletik und sehen in den Tests ein Mittel, künftige Kontroversen um Startberechtigungen zu vermeiden.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Nationalen Verbände, die nun aufgerufen sind, die neue Richtlinie umzusetzen. Wörtlich heißt es in dem Papier: „This Policy shall be adopted by IFs and other sports governing bodies, such as National Olympic Committees (“NOCs”), National Federations and Continental Associations (“SGBs”), when exercising their responsibility in implementing eligibility rules in relation to IOC Events.“
Oder auf gut deutsch: „Diese Richtlinie ist von den internationalen Sportverbänden und anderen Sportdachverbänden, wie den Nationalen Olympischen Komitees, den nationalen Verbänden und den kontinentalen Verbänden, bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Umsetzung der Teilnahmebedingungen im Zusammenhang mit IOC-Veranstaltungen anzuwenden.“
Wir haben auf dieser Seite mehrfach betont, dass im Sport Partikularinteressen hinter das Interesse an einem fairen Wettbewerb zurücktreten müssen, und sehen uns hiermit endlich in unserer Auffassung bestätigt. Ja es gibt in der Praxis Grenzfälle bei er Zuordnung zum biologischen Geschlecht, aber man kann es nun mal nicht allen recht machen! Wer sich durch die Regelung diskriminiert fühlt, kann im übrigen vor dem Sportgerichtshof klagen.
Aus dem DSB-Text vom 24. Juni 2025:
„Ingrid Lauterbach, Präsidentin des Deutschen Schachbundes, sagte dazu: „Das hat eine Dimension angenommen, die wir so nicht tolerieren können. Wir sind ein inklusiver Sport – und wollen das auch sein. Dazu gibt es bestimmte Regularien wie die Rahmenrichtlinien des IOC, an die wir uns voller Überzeugung halten.““
Wenn Frau Lauterbach an ihrer „vollen Überzeugung“ festhält, wird die neue IOC-Regelung auch im DSB Anwendung finden müssen. Warten wir es ab.
Es wird natürlich auch immer Widerstände dagegen geben, das ist mir schon klar! Und im übrigen ist Schach ja nicht olympisch in dem Sinne, es hat „nur“ eine Schacholympiade. Auch stehen die olympischen Disziplinen viel mehr im öffentlichen Fokus, und es gibt auch viel mehr Geld für die Athleten. Trotzdem sehe ich hier auch ein deutliches Signal an die nichtolympischen Sportarten, denn ein fairer Wettbewerb muss überall gewährleistet sein.
Ich fragte mich noch im Nachgang: was genau ist ein Wangenabstrich und wie wir dieser durchgeführt?
Als Wangenabstrich bezeichnet man eine Entnahme von Körpermaterial (Abstrich) im Bereich der Mundschleimhaut. Sie wird an der Innenseite der Wange vorgenommen. Der Wangenabstrich wird mit Hilfe eines sterilen Tupfer oder einer Abstrichbürste gewonnen, die einfach an der Wangenschleimhaut abgestreift werden. Dabei wird der Tupfer mit Speichel und abgeschilferten Epithelzellen durchtränkt, aus denen sich DNA gewinnen lässt.